Den anschließenden
Losentscheid gewann Kassel und somit wäre
der KSV für das Viertelfinale qualifiziert
gewesen. Gegen den Losentscheid legte Wuppertal
jedoch Protest ein, dem stattgegeben wurde.
Kicker Nummer 29/1963, Seite 6: "Der
Wuppertaler SV hatte mit seinem Einspruch
gegen die Losentscheidung nach dem 2:2 gegen
Hessen Kassel am 9. Juni im Pokalspiel der
ersten DFB-Hauptrunde Erfolg. Unter dem
Vorsitz von Dr. Otto Rückert (Hagen)
entschied das DFB-Bundesgericht im Hagener
Polizeipräsidium auf Neuansetzung,
weil die Abänderung des Paragraphen
34 (Losent-scheidung nach Verlängerung
im ersten Spiel) durch den DFB-Spielausschuß
ohne Genehmigung des Vorstandes erfolgt
war."